Grundsätzlich lassen sich die meisten Vorzüge der Mediation fünf übergeordneten Nutzenkategorien zuordnen:

  • Schnelle und effiziente Beilegung von Konflikten
  • Verwirklichung der Interessen und Bedürfnisse (Ergebnisgerechtigkeit)
  • Versöhnung bzw. Wiederbelebung und Verbesserung der Kommunikation
  • Förderung von Selbstwahrnehmung, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung
  • Schaffen einer konstruktiven und konsensorientierten Konfliktkultur

Dagegen sind Gerichtsverfahren meist mit hohen Kosten, Ungewissheit, erheblichen Wartezeiten und Belastungen verbunden. Die Mediation ist im allgemeinen schneller, billiger, effizienter, konstruktiver, flexibler und integrativer. Da Mediation ihren Fokus nicht auf Schuld, Normen und Paragraphen legt, sondern auf die Interessen der Streitparteien, vergrößert sie den Handlungsspielraum.

Beide Instrumente haben bei der Konfliktbewältigung ihre Berechtigung und ihren Sinn. Sie unterscheiden sich jedoch in vielerlei Hinsicht, unter anderem in der Herangehensweise:

Mediation   Gericht
Interessenaustausch statt Definition von Rechten und Pflichten
Konflikterhellung statt Sachverhaltsaufklärung
Perspektivenübernahme statt Klärung von Schuld
Selbstregulierung statt Fremdbestimmtheit
Freiwilligkeit statt "Unfreiwilligkeit"
Sachorientierung statt Normorientierung
Einverständliche Lösung statt Entscheidung = Lösung



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